Freiraum- & Landschaftsplanung Weidmann GmbH

Thomas Weidmann

Aufgabenbereiche / Leistungsspektrum
Bearbeitet werden Planungsleistungen gem. den Leistungsbildern der HOAI (Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen) in 
Teil 2 Flächenplanung, Abschnitt 2 – Landschaftsplanung
 • § 24 – Grünordnungsplan (GOP) bzw. Landschaftsplanerischer Fachbeitrag (LFB); überwiegend als Fachgutachten für städtebauliche Planungen (Bebauungspläne o. ä. ) im Maßstabsbereich 1:1000 oder 1:500.
Auch in Form von Umweltprüfung / Umweltbericht zur Bauleitplanung (UP / UB)
• § 26 – Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), meist für großflächigere oder lineare Bau- bzw. Eingriffsvorhaben (Straßenbau, Sandabbau, Versorgungstrassen o.ä.) im Maßstabsbereich 1: 5000 oder kleiner.
• § 27 – Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL), überwiegend für Naturschutz-maßnahmen (Kompensationsflächenpools o.ä.).
• Umweltverträglichkeitstudien bzw. -prüfungen (UVS / UVP) als sogenannte Beratungsleistungen gem. Anlage 1 zu § 3
• Umweltbaubegleitung (UBB) bzw. deren Teilbereiche, derzeit noch nicht in der HOAI erfasst aber in Vorbereitung. In der Regel zur vorgeschalteten Begleitung bei bes. konfliktträchtigen Bauvorhaben.
• Sonstige landschaftsplanerische bzw. naturschutzfachliche Teilleistungen für andere Fachplanungen
Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 2 – Freianlagen
• §§ 39 u. 40 – Objekt- bzw. Ausführungsplanung für öff. und private Freianlagen/Außenanlagen einschl. Umsetzung von Naturschutzplanungen mit allen Leistungsphasen von der Grundlagenermittlung über die Entwurfs- und Ausführungsplanung, bis zur Ausschreibung und Bauüberwachung/Dokumentation.

Vernetzung
Bei Überschneidungen mit Themen des Hochbaus arbeiten wir innerhalb der Bürogemeinschaft zusammen.
Übergreifende oder spezialisierte Themen, wie z.B. für wasserbauliche Planungen, faunistische Erfassungen u.a., können wir in bewährter Zusammenarbeit mit anderen Büros anbieten.

Auftraggeber
Unsere Auftraggeber sind z. B. Städte und Gemeinden in der Region Osnabrück, die niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Vorhabens- /Erschließungsträger im ländlichen Raum wie die Niedersächsische Landgesellschaft (NLG), Kirchliche Träger und auch private Vorhabensträger und Bauherren.

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